Dr. Christof Hopf

Öffentlicher Notar
in Hall in Tirol

DR. CHRISTOF HOPF
Ihr öffentlicher Notar in Hall

Anlässlich Ihres Anliegens

  • der Übergabe Ihrer Liegenschaft an Ihre Kinder unter Ihrer gleichzeitigen Absicherung durch die Vereinbarung eines Nutzungsrechtes (Wohnungs- oder Fruchtgenussrechtes) sowie Belastungs- und Veräußerungsverbotes,
  • des Kaufes bzw. Verkaufes Ihrer Liegenschaft mit einer sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite absichernden Treuhandabwicklung,
  • der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertreterverfügung zur bereits heute selbstbestimmten Wahl Ihrer Vertrauensperson für den Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit,
  • der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zur Regelung Ihrer Vermögensnachfolge für den Fall Ihres Ablebens oder
  • der Regelung sonstiger rechtsrelevanter Sachverhalte

darf ich Ihnen als öffentlicher Notar und damit als neutrale öffentliche Urkundsperson  eine unparteiliche, diskrete und kompetente Analyse und Beratung sowie eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Regelung Ihrer Vorstellungen zusichern.

Zur unverbindlichen persönlichen Erörterung Ihrer Anliegen werden Sie zu einer telefonischen Terminvereinbarung unter 05223/53303 höflich eingeladen.

Leistungen

Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen eines öffentlichen Notars an

Team

Unser kompetentes Team berät Sie gerne zu Ihren notariellen Anliegen

Kontakt

Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in der Wallpachgasse 10 in 6060 Hall in Tirol

Grundlage aber der Gerechtigkeit ist die Zuverlässigkeit, das heißt die Unveränderlichkeit und Wahrhaftigkeit von Worten und Abmachungen.

Marcus Tullius Cicero

Liegenschaftsrecht

Die neutrale Stellung des öffentlichen Notars garantiert eine für sämtliche Vertragsparteien faire und sämtliche Interessen berücksichtigende Vertragsabwicklung. Die Erstellung unparteiischer und damit zur Streitvermeidung geeigneter Urkunden ist Ziel notarieller Urkundenerrichtung.

Details

Erbrecht / Verlassenschaftsverfahren

Im Falle Ihres Ablebens wird Ihr Vermögen mangels Vorliegens eines Testamentes entsprechend der gesetzlichen Erbfolge sowie im Falle der Errichtung eines Testamentes nach Ihren Vorstellungen unter Berücksichtigung der zu Gunsten Ihrer Kinder und Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht gesetzten Grenzen vererbt.

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Vorsorge

Neben der vermögensrechtlichen Vorsorge für den Fall Ihres Ablebens haben Sie durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertreterverfügung bereits heute die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens Ihre sämtlichen oder nur einzelne Ihrer Angelegenheiten eben für den Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit ohne jedwede Einschaltung des Gerichtes zur Erledigung zu übertragen.

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Unternehmens- & Gesellschaftsrecht

Die Unternehmensgründung, die Wahl des geeigneten Rechtsträgers, die Änderung der Unternehmensstruktur sowie die Unternehmensübertragung an die nächste Generation bzw. einen Drittkäufer sind die wesentlichen Entscheidungen eines Unternehmers.
Ihr öffentlicher Notar gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung ist Ansprechpartner für sämtliche unternehmensrechtlichen Fragen, Lösungen und Verträge.

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Familienrecht

Die Eheschließung, das Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit der Investition eigener Vermögenswerte in das Vermögen des anderen Lebensgefährten sowie die Ehescheidung bzw. die Auflösung der Lebensgemeinschaft ziehen wesentliche Vermögensfolgen nach sich. Zur Vermeidung kostspieliger gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hilft Ihnen Ihr Notar bei der vermögensrechtlichen Entscheidungsfindung und errichtet für Sie die erforderlichen Urkunden.

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Beglaubigungen / Beurkundungen

Zur Verbücherung von Verträgen, Pfandurkunden und Löschungserklärungen im Grundbuch ist deren beglaubigte Unterfertigung erforderlich.
Behörden und künftige Arbeitgeber verlangen die Vorlage beglaubigter Urkundenablichtungen.
Ihr öffentlicher Notar ist als öffentliche Urkundsperson zur Beglaubigung von Unterschriften sowie zur Herstellung beglaubigter Urkundenablichtungen berufen.

Details

Kontakt

Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar

Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich

Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Um Terminvereinbarung wird ersucht.

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