Erbrecht / Verlassenschaftsverfahren

Im Falle Ihres Ablebens wird Ihr Vermögen mangels Vorliegens eines Testamentes entsprechend der gesetzlichen Erbfolge sowie im Falle der Errichtung eines Testamentes nach Ihren Vorstellungen unter Berücksichtigung der zu Gunsten Ihrer Kinder und Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht gesetzten Grenzen vererbt.

Zur selbstbestimmten Vermögensverteilung im Todesfall errichten, registrieren und verwahren wir für Sie

  • letztwillige Anordnungen (Testamente, Vermächtnisse)
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Erbverträge

Im Zuge ihrer Errichtung werden diese erbrechtsbezogenen Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer mit Ihren persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse) ohne Offenlegung des Inhaltes registriert, wodurch die Auffindbarkeit dieser erbrechtsbezogenen Urkunden im Falle Ihres Ablebens unter gleichzeitiger Geheimhaltung deren Inhaltes bis zu Ihrem Ableben gewährleistet ist.

Im Rahmen lebzeitiger Vermögensübertragungen wird durch die Errichtung von

  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Anrechnungsvereinbarungen

die Anrechnung/Berücksichtigung lebzeitiger Vermögenszuwendungen geregelt.

Wir verfolgen und wahren Ihre Interessen auch im Rahmen rechtsfreundlicher Vertretungen in behängenden Verlassenschaftsverfahren.

Die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren durch den öffentlichen Notar als Gerichtskommissär ist gesetzlich geregelt.

Kontakt

Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar

Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich

Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Um Terminvereinbarung wird ersucht.

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