Liegenschaftsrecht

Die neutrale Stellung des öffentlichen Notars garantiert eine für sämtliche Vertragsparteien faire und sämtliche Interessen berücksichtigende Vertragsabwicklung. Die Erstellung unparteiischer und damit zur Streitvermeidung geeigneter Urkunden ist Ziel notarieller Urkundenerrichtung.

Die Errichtung und Abwicklung sämtlicher Liegenschaftstransaktionen gehören zum Kernbereich der notariellen Aufgaben, insbesondere von

  • Übergabs- und Schenkungsverträgen
  • Kaufverträgen samt Treuhandabwicklung
  • Wohnungseigentumsverträgen
  • Tauschverträgen
  • Miet- und Pachtverträgen
  • Baurechtsverträgen
  • Realteilungsverträgen
  • Dienstbarkeitsverträgen (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Fruchtgenuss-, Wohnungs- und sonstige Nutzungsrechte)
  • Grundstücksteilungen und die Verbücherung von Vermessungsurkunden
  • Darlehensverträgen und Pfandurkunden
  • Grundbuchsanträgen aller Art
  • Vereinbarungen zur Begründung von Vorkaufsrechten sowie Belastungs- und Veräußerungsverboten

Kontakt

Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar

Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich

Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Um Terminvereinbarung wird ersucht.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden