Beglaubigungen / Beurkundungen
Zur Verbücherung von Verträgen, Pfandurkunden und Löschungserklärungen im Grundbuch ist deren beglaubigte Unterfertigung erforderlich.
Behörden und künftige Arbeitgeber verlangen die Vorlage beglaubigter Urkundenablichtungen.
Ihr öffentlicher Notar ist als öffentliche Urkundsperson zur Beglaubigung von Unterschriften sowie zur Herstellung beglaubigter Urkundenablichtungen berufen.
Der öffentliche Notar beurkundet als öffentliche Urkundsperson Urkunden über Rechtsgeschäfte, Rechtserklärungen oder rechtserhebliche Tatsachen. Diese öffentlichen Urkunden genießen im Rechtsverkehr besonderen Glauben.
Wir erledigen für Sie Unterschriftsbeglaubigungen und erstellen für Sie beglaubigte Ablichtungen von Urkunden sowie Lebenszeugnisse.
Kontakt
Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar
Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich
Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird ersucht.