Familienrecht

Die Eheschließung, das Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit der Investition eigener Vermögenswerte in das Vermögen des anderen Lebensgefährten sowie die Ehescheidung bzw. die Auflösung der Lebensgemeinschaft ziehen wesentliche Vermögensfolgen nach sich. Zur Vermeidung kostspieliger gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hilft Ihnen Ihr Notar bei der vermögensrechtlichen Entscheidungsfindung und errichtet für Sie die erforderlichen Urkunden.

Im Bereich des Familienrechtes schaffen wir für Sie durch die Errichtung insbesondere von

  • Eheverträgen
  • Vermögensregelungen zwischen Lebensgefährten (insbesondere Darlehensverträgen betreffend Liegenschaftsinvestitionen samt Absicherung der Investitionsforderung)
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Trennungsvereinbarungen bei Lebensgefährten

klare Verhältnisse und Rechtssicherheit.

Des Weiteren errichten wir für Sie

  • Adoptionsverträge
  • Zustimmungserklärungen zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungen

Kontakt

Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar

Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich

Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Um Terminvereinbarung wird ersucht.

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