Vorsorge
Neben der vermögensrechtlichen Vorsorge für den Fall Ihres Ablebens haben Sie durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertreterverfügung bereits heute die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens Ihre sämtlichen oder nur einzelne Ihrer Angelegenheiten eben für den Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit ohne jedwede Einschaltung des Gerichtes zur Erledigung zu übertragen.
Die rechtliche Vorsorge umfasst einerseits Vorsorgeregelungen betreffend die Vermögensverteilung unter Lebenden (Übergabs- und Schenkungsverträge) bzw. von Todes wegen (letztwillige Anordnungen, Schenkungsverträge auf den Todesfall) sowie andererseits die Regelung sämtlicher Angelegenheiten für den Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit.
Hinsichtlich der angesprochenen lebzeitigen und ablebensbedingten Vermögensübertragungsmöglichkeiten darf auf die Leistungspunkte Liegenschaftsrecht bzw. Erbrecht/Verlassenschaftsverfahren verwiesen werden.
Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht regeln Sie bereits heute im geistig gesunden Zustand, wer welche Ihrer Angelegenheiten im Falle des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit ohne jedwede gerichtliche Überwachung und Befassung für Sie erledigt.
Diese Vorsorgevollmacht wird erst nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit bei Ihrem Notar und der erst sodann vorzunehmenden Registrierung im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) wirksam.
Bei unterbliebener Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist im Falle des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit die sogenannte gesetzliche Erwachsenenvertretung unter Einschaltung Ihres öffentlichen Notars in Wirksamkeit zu setzen.
Im Rahmen einer Erwachsenenvertreterverfügung können Sie bereits heute im geistig gesunden Zustand Ihnen unliebsame, aber auf Grund gesetzlich gegebener Vorgaben für Sie im Falle des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit vertretungsbefugte Verwandte von ihrer Vertretungsmöglichkeit ausschließen.
Im Rahmen einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, bestimmte medizinische Behandlungen auszuschließen.
Die rechtzeitige Beratung durch Ihren öffentlichen Notar ist unumgänglich.
Kontakt
Dr. Christof Hopf
Öffentlicher Notar
Wallpachgasse 10
6060 Hall in Tirol
Österreich
Telefon: 05223 53303
Email: dr.hopf@notar-hall.at
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird ersucht.